PANTAFLIX AG setzt Aktiensplit um

München, 22. November 2018. Am 7. November 2018 wurde die Kapitalerhöhung der PANTAFLIX AG aus Gesellschaftsmitteln im Handelsregister eingetragen. Die Umwandlung wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung der PANTAFLIX AG (WKN: A12UPJ, ISIN: DE000A12UPJ7) am 25. Juli 2018 beschlossen. Das Grundkapital beträgt nunmehr EUR 13.975.500,00 und ist eingeteilt in 13.975.500 Stückaktien.

So stehen den Aktionären der Gesellschaft aus der Erhöhung des Grundkapitals durch eine (teilweise) Umwandlung der eigenen Kapitalrücklage sogenannte Gratisaktien im Verhältnis 1:10 zu. Letzter Handelstag vor dem Aktiensplit, der technischen Umsetzung der Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und der Ausgabe der Gratisaktien, ist voraussichtlich der 26. November 2018. Die Notierung der neuen Aktien wird am 29. November 2018 aufgenommen. Die Zuteilung erfolgt mittels Depotgutschrift nach dem Bestand vom 28. November 2018 abends. Damit verfügen die Aktionäre ab dem 29. November 2018 für jede bisher für sie verwahrte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 durch Einbuchung von weiteren 10 Stückaktien über insgesamt 11 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00.

Seitens der Aktionäre der PANTAFLIX AG sind keine Aktivitäten erforderlich. Die neuen Aktien sind vom Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2018 an gewinnberechtigt. Listing und Wertpapierkennnummer bleiben unverändert. Noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 26. November 2018. Mit dem Aktiensplit macht der Konzern die PANTAFLIX-Aktie insbesondere auch für Privatanleger attraktiver und steigert gleichzeitig die Handelsliquidität.

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